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Mutterschaftsanerkennung
Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher anderer Länder (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument,
- Geburtsurkunde des Mutter,
- eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.06.2021 12:39 Uhr
Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher anderer Länder (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument,
- Geburtsurkunde des Mutter,
- eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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