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Straßennamen
In Nordrhein-Westfalen ist die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse.
Der Straßenname dient ebenso wie der Name der Gemeinde zur Orientierung. Er soll gewährleiten, dass innerhalb der Gemeinde ein Bestimmungsort eindeutig bezeichnet und aufgefunden werden kann.
In Baesweiler werden die Straßen vom Stadtrat benannt.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.06.2021 12:48 Uhr