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Kinderreisepass
Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2024 sind Neuausstellung und Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.
Anstelle des Kinderreisepasses können Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen finden Sie unter:
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.
Wichtig:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Die kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.01.2024 09:28 Uhr
Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2024 sind Neuausstellung und Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.
Anstelle des Kinderreisepasses können Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen finden Sie unter:
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.
Wichtig:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Die kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14950/show