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Personenstandsveränderungen
Haben Sie z. B. im Ausland geheiratet, sollten Sie die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist u. a. für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt wichtig.
Auch könnte sich Ihr Name geändert haben, was die Neuausstellung eines Personalausweises und ggfs. eines Reisepasses erforderlich macht.
Bitte legen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) und falls es sich hierbei nicht um internationale Urkunden handelt, auch eine beglaubigte Übersetzung vor.
Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.
Voraussetzungen
- in Baesweiler mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
- persönliche Vorsprache
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweise im Original
Kosten
Keine
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.06.2023 11:32 Uhr
Haben Sie z. B. im Ausland geheiratet, sollten Sie die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist u. a. für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt wichtig.
Auch könnte sich Ihr Name geändert haben, was die Neuausstellung eines Personalausweises und ggfs. eines Reisepasses erforderlich macht.
Bitte legen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) und falls es sich hierbei nicht um internationale Urkunden handelt, auch eine beglaubigte Übersetzung vor.
Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.
Voraussetzungen
- in Baesweiler mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
- persönliche Vorsprache
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweise im Original
Kosten
Keine
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/521661/show