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Grundstücksteilung
Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich
Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.
Kosten
-
Einfache Grenzkorrekturen und Ergänzungen
(50,00 EUR) -
Grundstücke, die mit untergeordneten Anlagen bebaut sind
(100,00 EUR) -
Grundstücke, die mit Wohnhäusern bebaut sind
(200,00 EUR) -
Grundstücke, die mit gewerblichen, landwirtschaftlichen o. ä. Gebäuden bebaut sind
(300,00 EUR) -
Zuschlag für die Prüfung der Abstandsfläche, Brand-/ Schallschutz, Erschließung, weitere Kriterien
(50,00 EUR)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 15.03.2021 08:06 Uhr
Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich
Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.