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Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung (Gewerbegebiet, Sonderbauten etc.)
Für Sonderbauten können besondere Anforderungen gestellt werden oder unter bestimmten Umständen auch Erleichterungen gewährt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören insbesondere Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten sowie größere Garagen (§ 50 BauO NRW 2018).
Ab bestimmten Größenordnungen unterliegen diese Gebäude nicht mehr dem einfachen Genehmigungsverfahren, dadurch wird es u.a. notwendig, dem Bauantrag ein Brandschutzgutachten beizufügen (§ 65 BauO NRW 2018).
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.03.2021 15:11 Uhr
Für Sonderbauten können besondere Anforderungen gestellt werden oder unter bestimmten Umständen auch Erleichterungen gewährt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören insbesondere Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten sowie größere Garagen (§ 50 BauO NRW 2018).
Ab bestimmten Größenordnungen unterliegen diese Gebäude nicht mehr dem einfachen Genehmigungsverfahren, dadurch wird es u.a. notwendig, dem Bauantrag ein Brandschutzgutachten beizufügen (§ 65 BauO NRW 2018).