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Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, sonstige Bauvorhaben etc.)
Das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 ist für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-5 (bis zur Hochhausgrenze) vorgesehen.
Die zur Verfügung gestellten Formulare können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diese anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.
Onlinedienstleistung
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.03.2021 15:10 Uhr
Das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 ist für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-5 (bis zur Hochhausgrenze) vorgesehen.
Die zur Verfügung gestellten Formulare können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diese anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.