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Fischereischein
Um einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen, muss jede Person, die die Fischerei ausübt, Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen der Polizei, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden oder den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen.
Beantragung
Der/die Antragsteller/in kann zwischen der Beantragung eines Jahresfischereischeins und eines 5-Jahresfischereischeins entscheiden.
Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Absolvierung einer Fischerprüfung.
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren, die noch nicht die Fischerprüfung abgelegt haben, können einen Jugendfischereischein beantragen. Diesen ist das Fischen jedoch immer nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins gestattet.
Bei der Antragstellung eines Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Gebühren
- Erstausstellung und Verlängerung Jahresfischereischeine: 16,00 €
- Erstausstellung und Verlängerung 5-Jahresfischereischeine: 48,00 €
- Erstausstellung und Verlängerung Jugendfischereischein: 8,00 €
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 15.03.2021 08:30 Uhr
Um einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen, muss jede Person, die die Fischerei ausübt, Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen der Polizei, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden oder den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen.
Beantragung
Der/die Antragsteller/in kann zwischen der Beantragung eines Jahresfischereischeins und eines 5-Jahresfischereischeins entscheiden.
Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Absolvierung einer Fischerprüfung.
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren, die noch nicht die Fischerprüfung abgelegt haben, können einen Jugendfischereischein beantragen. Diesen ist das Fischen jedoch immer nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins gestattet.
Bei der Antragstellung eines Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Gebühren
- Erstausstellung und Verlängerung Jahresfischereischeine: 16,00 €
- Erstausstellung und Verlängerung 5-Jahresfischereischeine: 48,00 €
- Erstausstellung und Verlängerung Jugendfischereischein: 8,00 €