Identitätsbereich

Datenschutzerklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden ausschließlich zweckgebunden auf Systemen der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Baesweiler, Der Bürgermeister, Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler, Email: info@stadt.baesweiler.de. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften.
Eine automatische Löschung erfolgt, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15-21 EU-Datenschutzgrundverordnung.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Sie haben das Recht Beschwerden bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben.


* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.