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 Sondernutzung

Jegliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Baesweiler über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.

Es wird zwischen gewerblichen und baulichen Sondernutzungen unterschieden:

Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von Mobiliar zwecks Betrieb einer Außengastronomie
  • Verkaufsstände bzw. Warenauslagen
  • Aufstellen von Werbeeinrichtungen
  • Errichtung von Info- bzw. Promotionsständen
  • Aufstellen von Blumenkübeln, Fahrradständern, Sonnenschirmen etc.

Beispiele für bauliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von
    - Baugerüsten
    - Bau- und Gerätewagen
    - Container
    - Bauzäunen
  • Lagerung von Baumaterial
  • Sperrungen von Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn etc.)
  • Aufgrabungen beispielsweise anlässlich von Tiefbauarbeiten

Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Alagöz:
Tel: 02401 800-170
Herr Ohler:
Tel: 02401 800-111
Sondernutzung

Jegliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Baesweiler über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.

Es wird zwischen gewerblichen und baulichen Sondernutzungen unterschieden:

Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von Mobiliar zwecks Betrieb einer Außengastronomie
  • Verkaufsstände bzw. Warenauslagen
  • Aufstellen von Werbeeinrichtungen
  • Errichtung von Info- bzw. Promotionsständen
  • Aufstellen von Blumenkübeln, Fahrradständern, Sonnenschirmen etc.

Beispiele für bauliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von
    - Baugerüsten
    - Bau- und Gerätewagen
    - Container
    - Bauzäunen
  • Lagerung von Baumaterial
  • Sperrungen von Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn etc.)
  • Aufgrabungen beispielsweise anlässlich von Tiefbauarbeiten

Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.

Container, Containeraufstellung, Parkplatzsperrung, Plakate, Außenbestuhlung, Werbeaufsteller, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege, Sondergenehmigung, Parkplatz https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10371/show
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Alagöz

007

02401 800-170

Herr

Ohler

007a

02401 800-111