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Handwerkerparkausweis / Parkausweis für soziale Dienste
Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot/ in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)
soweit und solange dies - mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten - zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können drei verschiedene Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Verwaltungsgebührenhöhe unterscheiden:
- Kommunale Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Baesweiler)
- Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
- Landesweiter Ausweis (gültig im gesamten Land Nordrhein-Westfalen)
Der Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Der Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.
Parkausweis für soziale Dienste
Caritativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten kann ebenfalls vorgenannte Genehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises / Parkausweises für soziale Dienste können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Gebühren:
- Kommunaler Ausweis: 100,- Euro pro Jahr
- Ausweis für den Regierungsbezirk Köln: 180,- Euro pro Jahr
- Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot/ in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)
soweit und solange dies - mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten - zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können drei verschiedene Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Verwaltungsgebührenhöhe unterscheiden:
- Kommunale Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Baesweiler)
- Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
- Landesweiter Ausweis (gültig im gesamten Land Nordrhein-Westfalen)
Der Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Der Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.
Parkausweis für soziale Dienste
Caritativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten kann ebenfalls vorgenannte Genehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises / Parkausweises für soziale Dienste können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Gebühren:
- Kommunaler Ausweis: 100,- Euro pro Jahr
- Ausweis für den Regierungsbezirk Köln: 180,- Euro pro Jahr
- Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr