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Jahresabschluss
Die Kommune muss gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO NRW zum Ende jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufstellen, der das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres ausweist. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Außerdem ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht anzufügen.
In der Jahresabschlussbilanz wird das Ergebnis der Finanzrechnung unter der Position „Liquide Mittel“ auf der Aktivseite und das Ergebnis der Ergebnisrechnung unter der Position „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ auf der Passivseite ausgewiesen.
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss geprüft hat, stellt der Rat diesen bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss fest und entscheidet über den Umgang mit dem Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrags. Der Jahresabschluss wird öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Folgejahres einsehbar.
Den aktuellen Jahresabschluss können Sie auf der Homepage der Stadt Baesweiler herunterladen.
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Zuständige Einrichtung
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.07.2020 11:25 Uhr
Die Kommune muss gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO NRW zum Ende jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufstellen, der das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres ausweist. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Außerdem ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht anzufügen.
In der Jahresabschlussbilanz wird das Ergebnis der Finanzrechnung unter der Position „Liquide Mittel“ auf der Aktivseite und das Ergebnis der Ergebnisrechnung unter der Position „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ auf der Passivseite ausgewiesen.
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss geprüft hat, stellt der Rat diesen bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss fest und entscheidet über den Umgang mit dem Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrags. Der Jahresabschluss wird öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Folgejahres einsehbar.
Den aktuellen Jahresabschluss können Sie auf der Homepage der Stadt Baesweiler herunterladen.