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 Beteiligungsbericht

Die Kommune ist gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht enthält folgende Informationen (§ 117 Abs. 2 GO NRW):

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4. Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Der Beteiligungsbericht wird dem Rat und den Einwohnern von der Kommune zur Kenntnis gebracht und wird zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Den aktuellen Beteiligungsbericht können Sie auf der Homepage der Stadt Baesweiler herunterladen.

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Zuständige Einrichtung

Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Niwa:
Tel: 02401 800-522

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Beteiligungsbericht

Die Kommune ist gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht enthält folgende Informationen (§ 117 Abs. 2 GO NRW):

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4. Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Der Beteiligungsbericht wird dem Rat und den Einwohnern von der Kommune zur Kenntnis gebracht und wird zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Den aktuellen Beteiligungsbericht können Sie auf der Homepage der Stadt Baesweiler herunterladen.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10615/show
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fliegen

Abteilungsleiterin

25

02401 800-525

Frau

Niwa

22

02401 800-522