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Fällgenehmigung
Möchte der Eigentümer eines Grundstücks, einen sich dort befindlichen Baum mit einem Stammumfang von 70 cm und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden fällen, ist bei der Stadt Baesweiler ein formloser Fällantrag einzureichen. In diesem ist die Fällabsicht zu begründen und mit aussagekräftigen Bildern zu belegen.
Einen Fällantrag können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Die Erteilung der Fällgenehmigung erfolgt kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes finden Sie auf unserer Homepage unter der Kategorie "Bau- und Wohnungswesen".
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Zuständige Einrichtung
Stadtplanungsabteilung
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Möchte der Eigentümer eines Grundstücks, einen sich dort befindlichen Baum mit einem Stammumfang von 70 cm und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden fällen, ist bei der Stadt Baesweiler ein formloser Fällantrag einzureichen. In diesem ist die Fällabsicht zu begründen und mit aussagekräftigen Bildern zu belegen.
Einen Fällantrag können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Die Erteilung der Fällgenehmigung erfolgt kostenlos.
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes finden Sie auf unserer Homepage unter der Kategorie "Bau- und Wohnungswesen".
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11161/show