Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Amtshilfeersuchen

Die Vollstreckungsbehörde vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Baesweiler, sondern auch Forderungen bestimmter anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Die Stadt Baesweiler ist gesetzliche Vollstreckungsbehörde unter anderem für folgende Forderungsgläubiger in Nordrhein-Westfalen:

  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammern und -innungen, andere berufsständische Kammern,
  • Kirchengemeinden,
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure,
  • Zweckverbände,
  • Versorgungswerke

sowie die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Örtlich zuständig ist die Stadt Baesweiler als Vollstreckungsbehörde, wenn der Schuldner in Baesweiler wohnhaft oder ansässig ist.
Die Vollstreckung erfolgt auch für ausländische öffentliche Stellen, soweit zwischen-staatliche Vereinbarungen und die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung dies vorsehen.
Auch hier fallen entsprechende zusätzliche Pfändungsgebühren und Auslagen an, die vom Schuldner zu begleichen sind.

Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Robioneck-Debois:
Tel: 02401 800-573

Verwandte Dienstleistungen

Amtshilfeersuchen

Die Vollstreckungsbehörde vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Baesweiler, sondern auch Forderungen bestimmter anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Die Stadt Baesweiler ist gesetzliche Vollstreckungsbehörde unter anderem für folgende Forderungsgläubiger in Nordrhein-Westfalen:

  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammern und -innungen, andere berufsständische Kammern,
  • Kirchengemeinden,
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure,
  • Zweckverbände,
  • Versorgungswerke

sowie die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Örtlich zuständig ist die Stadt Baesweiler als Vollstreckungsbehörde, wenn der Schuldner in Baesweiler wohnhaft oder ansässig ist.
Die Vollstreckung erfolgt auch für ausländische öffentliche Stellen, soweit zwischen-staatliche Vereinbarungen und die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung dies vorsehen.
Auch hier fallen entsprechende zusätzliche Pfändungsgebühren und Auslagen an, die vom Schuldner zu begleichen sind.

Beitreibung, Forderung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/12220/show
Stadtkasse
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Robioneck-Debois

8

02401 800-573