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 Zuschüsse zu Jugenderholungsmaßnahmen

Verbände und Vereine können die Gewährung eines Zuschusses für eine Kinder- und Jugendferienmaßnahme bei der Stadt Baesweiler beantragen.

Die Stadt Baesweiler fördert Jugendferienmaßnahmen nach den allgemeinen Bewilligungsbedingungen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können einen städtischen Zuschuss von 1,02 € pro Tag erhalten, wenn die Maßnahme mindestens 7 Tage, höchstens 21 Tage andauert und die antragsberechtigten Personen in Baesweiler gemeldet sind. Jugendliche über 18 Jahre erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn sie nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Brammertz:
Tel: 02401 800-515

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Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können einen städtischen Zuschuss von 1,02 € pro Tag erhalten, wenn die Maßnahme mindestens 7 Tage, höchstens 21 Tage andauert und die antragsberechtigten Personen in Baesweiler gemeldet sind. Jugendliche über 18 Jahre erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn sie nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/13431/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Brammertz

15

02401 800-515