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 Zuschüsse an Vereine und Verbände der allgemeinen Wohlfahrtspflege

Dem Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadt Baesweiler obliegt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler u. a. die Entscheidungsbefugnis über die Zuschüsse an Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Entsprechende Anträge müssen an den Bürgermeister der Stadt Baesweiler, Sozialamt, An der Burg 3, 52499 Baesweiler, gerichtet werden.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen