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 Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen

Die Stadt Baesweiler gewährt Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen innerhalb der Stadt Baesweiler.

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Personen dieser Veranstaltung mind. 60 Jahre und in Baesweiler wohnhaft sind.

Seitens der Stadt Baesweiler werden als Nachweisführung „Teilnehmerlisten“ ausgehändigt. Diese sind zum formlosen Antrag auf Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen beizufügen.

Der Zuschuss beträgt 0,82 € pro Teilnehmer, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hennig:
Tel: 02401 800-502
Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen

Die Stadt Baesweiler gewährt Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen innerhalb der Stadt Baesweiler.

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Personen dieser Veranstaltung mind. 60 Jahre und in Baesweiler wohnhaft sind.

Seitens der Stadt Baesweiler werden als Nachweisführung „Teilnehmerlisten“ ausgehändigt. Diese sind zum formlosen Antrag auf Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen beizufügen.

Der Zuschuss beträgt 0,82 € pro Teilnehmer, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/13434/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Hennig

6

02401 800-502