Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Feststellung einer Schwerbehinderung

Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek im Rathaus Baesweiler und im Rathaus Setterich.

Sind Sie noch in Besitz eines Schwerbehindertenausweises in Papierform, können Sie diesen beim Versorgungsamt, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Baesweiler und im Rathaus Setterich verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Es wird deshalb jeweils ein neuer Ausweis ausgestellt. Anträge auf Neuausstellung können ebenfalls an den vorgenannten Stellen gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Weitere Informationen rund um das Thema „Schwerbehindertenrecht“ finden Sie auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter diesem Link, wo auch ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Verwandte Dienstleistungen

Feststellung einer Schwerbehinderung

Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek im Rathaus Baesweiler und im Rathaus Setterich.

Sind Sie noch in Besitz eines Schwerbehindertenausweises in Papierform, können Sie diesen beim Versorgungsamt, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Baesweiler und im Rathaus Setterich verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Es wird deshalb jeweils ein neuer Ausweis ausgestellt. Anträge auf Neuausstellung können ebenfalls an den vorgenannten Stellen gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Weitere Informationen rund um das Thema „Schwerbehindertenrecht“ finden Sie auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter diesem Link, wo auch ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/13435/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117