Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Sterbefallbeurkundung

Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Voraussetzungen

Der Sterbefall hat sich in Baesweiler ereignet.

Gebühren

Die eigentliche Beurkundung des Sterbefalles ist kostenlos.
Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.

Folgende Urkunden sind kostenpflichtig:

  • Sterbeurkunde für private Zwecke:  10,00 €,
  • jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt u. in einem Arbeitsgang hergestellt:  5,00 €.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt),
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
  • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden,
  • schriftliche Sterbefallanzeige.

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde

War der Verstorbene verheiratet:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters

War der Verstorbene geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist

War der Verstorbene verwitwet:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen

Alle Unterlagen sind im Original und nicht in Kopie einzureichen.
Handelt es sich um ausländische Urkunden (evtl. mit Apostille oder Legalisation – Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) müssen zusätzlich Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Estrada-Perez:
Tel: 02401 800-109
Sterbefallbeurkundung

Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Voraussetzungen

Der Sterbefall hat sich in Baesweiler ereignet.

Gebühren

Die eigentliche Beurkundung des Sterbefalles ist kostenlos.
Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.

Folgende Urkunden sind kostenpflichtig:

  • Sterbeurkunde für private Zwecke:  10,00 €,
  • jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt u. in einem Arbeitsgang hergestellt:  5,00 €.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt),
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
  • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden,
  • schriftliche Sterbefallanzeige.

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde

War der Verstorbene verheiratet:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters

War der Verstorbene geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist

War der Verstorbene verwitwet:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen

Alle Unterlagen sind im Original und nicht in Kopie einzureichen.
Handelt es sich um ausländische Urkunden (evtl. mit Apostille oder Legalisation – Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) müssen zusätzlich Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Sterbefallanzeige, Todesbescheinigung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14367/show
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-177

Herr

Criens

Abteilungsleiter

018

02401 800-108

Frau

Estrada-Perez

006a

02401 800-109