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 Mutterschaftsanerkennung

Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher anderer Länder (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.

Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Aktuelles Ausweisdokument,
  • Geburtsurkunde des Mutter,
  • eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Estrada-Perez:
Tel: 02401 800-109

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Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher anderer Länder (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.

Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Aktuelles Ausweisdokument,
  • Geburtsurkunde des Mutter,
  • eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14368/show
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-177

Herr

Criens

Abteilungsleiter

018

02401 800-108

Frau

Estrada-Perez

006a

02401 800-109