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 Vaterschaftsanerkennung

Auch wenn die Mutter nicht verheiratet ist, kann mit Zustimmung der Mutter der Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Voraussetzung ist, dass Beide – Mutter und Vater – persönlich zum Standesamt kommen, um die Vaterschaft anzuerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft möglich.

Die Erklärung zu dem gemeinsamen Sorgerecht kann nur beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.

In besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder wenn die Mutter des Kindes noch verheiratet ist, sollten Sie vorher Kontakt mit Ihrem Standesamt aufnehmen.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Aktuelles Ausweisdokument und gegebenenfalls Aufenthaltstitel,
  • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter,
  • Mutterpass,
  • eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Estrada-Perez:
Tel: 02401 800-109

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