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 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung,
  • Weitere Nachuntersuchung,
  • Außerordentliche Nachuntersuchung.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin bzw. der Berufsanfänger:

  • muss in Baesweiler mit Hauptwohnsitz gemeldet sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben,
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Biedenbach:
Tel: 02401 800-134
Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung,
  • Weitere Nachuntersuchung,
  • Außerordentliche Nachuntersuchung.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin bzw. der Berufsanfänger:

  • muss in Baesweiler mit Hauptwohnsitz gemeldet sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben,
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

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https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14653/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

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017

02401 800-136

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017a

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