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Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen oder von diesem anzuerkennen.
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Voraussetzungen
Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).
Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung benötigen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
- das Dokument, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Gebühren
2,00 € je zu beglaubigender Unterschrift
Dienstleistung jetzt online nutzen!
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
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Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen oder von diesem anzuerkennen.
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Voraussetzungen
Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).
Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung benötigen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
- das Dokument, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Gebühren
2,00 € je zu beglaubigender Unterschrift
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14655/show