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 Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen oder von diesem anzuerkennen.

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

Voraussetzungen

Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Ausgeschlossen von einer Beglaubigung

Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel

  • auf Dokumenten in fremder Sprache,
  • auf Verträgen,
  • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
  • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung benötigen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
  • das Dokument, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich bei uns beglaubigen lassen.  

Gebühren

2,00 € je zu beglaubigender Unterschrift

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134

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Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen oder von diesem anzuerkennen.

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

Voraussetzungen

Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Ausgeschlossen von einer Beglaubigung

Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel

  • auf Dokumenten in fremder Sprache,
  • auf Verträgen,
  • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
  • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung benötigen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
  • das Dokument, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich bei uns beglaubigen lassen.  

Gebühren

2,00 € je zu beglaubigender Unterschrift

amtliche Beglaubigung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14655/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fellner

017

02401 800-136

Frau

Beem

017

02401 800-138

Frau

Kintscher

017a

02401 800-133

Frau

Klusmeier

017

02401 800-130

Frau

Karabudak

02401 800-134