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Lebensbescheinigung
Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgerbüro eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne.
Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen und Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument
- Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse
Sie können diese Dienstleistung nur persönlich beantragen.
Gebühren
9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise),
ausländische Rentenversicherungen oder Betriebs- oder Zusatzrenten sind nicht gebührenfrei.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgerbüro eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne.
Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen und Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument
- Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse
Sie können diese Dienstleistung nur persönlich beantragen.
Gebühren
9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise),
ausländische Rentenversicherungen oder Betriebs- oder Zusatzrenten sind nicht gebührenfrei.