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 Lebensbescheinigung

Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgerbüro eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne.
Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen und Antragstellung

  • Aktuelles Ausweisdokument
  • Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse

Sie können diese Dienstleistung nur persönlich beantragen.

Gebühren

9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise),
ausländische Rentenversicherungen oder Betriebs- oder Zusatzrenten sind nicht gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134