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 Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)

Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb der Städteregion Aachen nach Baesweiler oder innerhalb der Stadt Baesweiler kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

Voraussetzungen

  • Sie sind innerhalb der Stadt Baesweiler umgezogen oder aus einer anderen Stadt in der StädteRegion Aachen – mit Hauptwohnsitz – nach Baesweiler gezogen.
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift in Baesweiler eingetragen.
  • Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
  • TÜV ist noch gültig.

Für alle anderen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Gebühren

Änderung des Kfz-Scheins: 10,80 €

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134