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 Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen weisen Daten nach, die im Melderegister über die eigene Person gespeichert sind.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten z. B. zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraumes enthalten können, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Konsulaten erforderlich.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen und Antragstellung

  • Aktuelles Ausweisdokument
  • Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse

Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann im Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Falls die Bescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.

Gebühren

9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise)

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134

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Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen weisen Daten nach, die im Melderegister über die eigene Person gespeichert sind.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten z. B. zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraumes enthalten können, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Konsulaten erforderlich.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen und Antragstellung

  • Aktuelles Ausweisdokument
  • Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse

Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann im Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Falls die Bescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.

Gebühren

9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise)

einfache Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Meldebestätigung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14812/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fellner

017

02401 800-136

Frau

Beem

017

02401 800-138

Frau

Kintscher

017a

02401 800-133

Frau

Klusmeier

017

02401 800-130

Frau

Karabudak

02401 800-134