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 Wechsel des Hauptwohnsitzes (Statuswechsel)

Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.
Wird eine Nebenwohnung gänzlich aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.

Voraussetzungen

Mehrere gemeldete Wohnsitze und Verlagerung der vorwiegenden Nutzung.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass einschl. Aufenthaltstitel) aller Meldepflichtigen
  • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134

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Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.
Wird eine Nebenwohnung gänzlich aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.

Voraussetzungen

Mehrere gemeldete Wohnsitze und Verlagerung der vorwiegenden Nutzung.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass einschl. Aufenthaltstitel) aller Meldepflichtigen
  • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Hauptwohnung, Hauptwohnsitz, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14815/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fellner

017

02401 800-136

Frau

Beem

017

02401 800-138

Frau

Kintscher

017a

02401 800-133

Frau

Klusmeier

017

02401 800-130

Frau

Karabudak

02401 800-134