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 Abmeldung eines Wohnsitzes

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit für Personen,

  • die ins Ausland verziehen oder
  • ihre Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundegebiet zu beziehen (bei Obdachlosigkeit bzw. ohne festen Wohnsitz).

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss lediglich die neue Wohnung bei der hierfür zuständigen Meldebehörde angemeldet werden, die Abmeldung der alten Wohnung erfolgt dann automatisch.

Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt werden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszuges fortgeschrieben.

Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.

Persönliche bzw. schriftliche Abmeldung

Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerbüro vorgenommen werden. Bei persönlicher Abmeldung wird die Abmeldebestätigung sofort ausgehändigt.

Alternativ kann die Abmeldung schriftlich vorgenommen bzw. eine andere Person zur Abmeldung und Entgegennahme der Abmeldebestätigung bevollmächtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldebestätigung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per Email versandt werden darf.

Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Voraussetzungen

Auszug aus einer in Baesweiler gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Personalausweis oder Reisepass der jeweiligen Person (bei schriftlicher Übersendung als Kopie)
  • Ggf. unterschriebene Vollmacht und Ausweis bzw. Reisepass der bevollmächtigten Person

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134

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