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Anliegerbeitragsbescheinigung
Zur Finanzierung von Grundstückskäufen und Bauvorhaben benötigen die kreditgewährenden Banken häufig eine Auskunft darüber, ob für das betreffende Grundstück in der Zukunft noch Erschließungsbeiträge bzw. Straßenbaubeiträge anfallen werden.
Eine solche Auskunft in Form einer Bescheinigung erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt. In der Regel muss eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.
Antragsunterlagen
Es ist ein formloser Antrag, möglichst mit der Bezeichnung von Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück, zu stellen.
Gebühren
Die Gebühr für den Erhalt einer Anliegerbescheinigung können Sie der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen.
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Zuständige Einrichtung
Beitrags- und Umweltabteilung
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
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Eine solche Auskunft in Form einer Bescheinigung erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt. In der Regel muss eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.
Antragsunterlagen
Es ist ein formloser Antrag, möglichst mit der Bezeichnung von Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück, zu stellen.
Gebühren
Die Gebühr für den Erhalt einer Anliegerbescheinigung können Sie der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen.