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 Scheidungsurteile aus dem Ausland

Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. Das heißt, wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z.B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Baesweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Der Antrag für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung wird vom Standesamt entgegengenommen und der Justizverwaltung weitergeleitet. Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

  • 25,00 € für die Aufnahme und Weiterleitung des Antrages,
  • darüber hinaus erhebt die Landesjustizverwaltung für die Prüfung der ausländischen Entscheidung Gebühren, die sich nach dem Einkommen des Antragstellers bemessen.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

Zuständige Kontaktpersonen

Scheidungsurteile aus dem Ausland

Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. Das heißt, wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z.B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Baesweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Der Antrag für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung wird vom Standesamt entgegengenommen und der Justizverwaltung weitergeleitet. Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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Gebühren

  • 25,00 € für die Aufnahme und Weiterleitung des Antrages,
  • darüber hinaus erhebt die Landesjustizverwaltung für die Prüfung der ausländischen Entscheidung Gebühren, die sich nach dem Einkommen des Antragstellers bemessen.
https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14956/show
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-177

Herr

Criens

Abteilungsleiter

018

02401 800-108