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Aktivierung der Online-Ausweisfunktion / PIN-Änderung
Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.
Sollte Ihnen die Nutzung dieser Funktion nicht möglich sein,
- weil Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Personalausweises noch nicht das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- weil die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet ist oder
- weil Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben,
kann über den unten angegebenen Link der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden.
Alternativ kann die Online-Ausweisfunktion bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro aktiviert und/oder die Änderung der PIN vorgenommen werden.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
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Sollte Ihnen die Nutzung dieser Funktion nicht möglich sein,
- weil Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Personalausweises noch nicht das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- weil die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet ist oder
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kann über den unten angegebenen Link der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden.
Alternativ kann die Online-Ausweisfunktion bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro aktiviert und/oder die Änderung der PIN vorgenommen werden.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
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Personalausweis, elektronischer Identitätsnachweis, eID, nPA, Online-Ausweisfunktion, PIN, Rücksetzbrief https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/537760/show