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 Aktivierung der Online-Ausweisfunktion / PIN-Änderung

Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.

Sollte Ihnen die Nutzung dieser Funktion nicht möglich sein,

  • weil Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Personalausweises noch nicht das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
  • weil die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet ist oder
  • weil Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben,

kann über den unten angegebenen Link der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden.

Alternativ kann die Online-Ausweisfunktion bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro aktiviert und/oder die Änderung der PIN vorgenommen werden.

Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

Kosten

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

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Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.

Sollte Ihnen die Nutzung dieser Funktion nicht möglich sein,

  • weil Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Personalausweises noch nicht das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
  • weil die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet ist oder
  • weil Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben,

kann über den unten angegebenen Link der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden.

Alternativ kann die Online-Ausweisfunktion bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro aktiviert und/oder die Änderung der PIN vorgenommen werden.

Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

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Personalausweis, elektronischer Identitätsnachweis, eID, nPA, Online-Ausweisfunktion, PIN, Rücksetzbrief https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/537760/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117