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Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel:
- Bekanntgabe der Stadtratssitzungen:
Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht. - Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren
- Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen)
- Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:
Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Sonstige Bekanntmachungen
Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.
Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien.
In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet:
- Baesweiler
Rathaus, Grabenstraße 11
Kapellenstraße Ecke Buschstraße
Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Kirchstraße
Breitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße - Beggendorf
Grundschule/Lindenstraße - Floverich
Fließstraße, Ecke Willibrordstraße - Loverich
Josefstraße/Kindergarten - Oidtweiler
Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße - Puffendorf
Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite - Setterich
Rathaus, An der Burg 3
Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße
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Zuständige Einrichtung
Hauptabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel:
- Bekanntgabe der Stadtratssitzungen:
Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht. - Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren
- Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen)
- Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:
Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Sonstige Bekanntmachungen
Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.
Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien.
In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet:
- Baesweiler
Rathaus, Grabenstraße 11
Kapellenstraße Ecke Buschstraße
Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Kirchstraße
Breitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße - Beggendorf
Grundschule/Lindenstraße - Floverich
Fließstraße, Ecke Willibrordstraße - Loverich
Josefstraße/Kindergarten - Oidtweiler
Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße - Puffendorf
Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite - Setterich
Rathaus, An der Burg 3
Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße