Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel:

  • Bekanntgabe der Stadtratssitzungen:
    Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht.
  • Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren
  • Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen)
  • Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:
    Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Sonstige Bekanntmachungen

Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.

Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien.

In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet:

  • Baesweiler
    Rathaus, Grabenstraße 11
    Kapellenstraße Ecke Buschstraße
    Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Kirchstraße
    Breitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße
  • Beggendorf
    Grundschule/Lindenstraße
  • Floverich
    Fließstraße, Ecke Willibrordstraße
  • Loverich
    Josefstraße/Kindergarten
  • Oidtweiler
    Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße
  • Puffendorf
    Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite
  • Setterich
    Rathaus, An der Burg 3
    Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Hauptabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Bartz:
Tel: 02401 800-212
Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel:

  • Bekanntgabe der Stadtratssitzungen:
    Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht.
  • Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren
  • Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen)
  • Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:
    Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Sonstige Bekanntmachungen

Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.

Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien.

In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet:

  • Baesweiler
    Rathaus, Grabenstraße 11
    Kapellenstraße Ecke Buschstraße
    Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Kirchstraße
    Breitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße
  • Beggendorf
    Grundschule/Lindenstraße
  • Floverich
    Fließstraße, Ecke Willibrordstraße
  • Loverich
    Josefstraße/Kindergarten
  • Oidtweiler
    Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße
  • Puffendorf
    Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite
  • Setterich
    Rathaus, An der Burg 3
    Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße
öffentliche, Amtsblatt https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7338/show
Hauptabteilung
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Bartz

3

02401 800-212