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Abwasserbeseitigung
Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.
In die Zuständigkeit fallen u.a.:
- ca. 119 km Mischwasserkanäle
- ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
- ca. 1,6 km Regenwasserkanäle
- 3 Regenüberlaufbecken
- 6 Regenrückhaltebecken
- 5 Pumpwerke
Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 – 0.
Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".
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Zuständige Einrichtung
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.
In die Zuständigkeit fallen u.a.:
- ca. 119 km Mischwasserkanäle
- ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
- ca. 1,6 km Regenwasserkanäle
- 3 Regenüberlaufbecken
- 6 Regenrückhaltebecken
- 5 Pumpwerke
Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 – 0.
Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".