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 Kanalbaumaßnahmen

Im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVAbw) erkannte Schäden im Kanalnetz der Stadt Baesweiler werden fortlaufend behoben. Die zeitliche Reihenfolge ergibt sich aus dem Grad des Schadens. Hier kommen sowohl Kanalrenovierungsverfahren als auch und Kanalreparaturverfahren zur Ausführung. Sollte eine Reparatur oder Sanierung aus wirtschaftlichen, hydraulischen oder auch in Abhängigkeit städtebaulicher Aktivitäten nicht sinnvoll erscheinen, werden die Abwasseranlagen in offener Bauweise erneuert.

Einhergehend mit den Sanierungsarbeiten der Hauptkanäle werden auch die Grundstücksanschlussleitungen (Leitungen zur Grundstücksentwässerung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze) bei Bedarf mit saniert / erneuert. Die Maßnahmen werden mit ausreichend Vorlauf bekannt gegeben und intensiv mit den Anwohnern / Betroffenen besprochen.

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Zuständige Einrichtung

Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monke:
Tel: 02401 800-388