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 Kanalhausanschluss (Grundstücksanschlussleitung)

Grundstücksanschlussleitungen sind gem. Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler Abwasserleitungen vom Hauptkanal bis hin zur Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstückes.
Der Umgang (Beantragung, Erstellung, Abrechnung, Unterhaltung) mit Grundstücksanschlussleitungen ist in der Entwässerungssatzung bzw. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler geregelt.
Zur Beantragung einer Grundstücksanschlussleitung kann nebenstehendes Formular heruntergeladen werden.

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Zuständige Einrichtung

Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Corsten:
Tel: 02401 800-371
Frau Monke:
Tel: 02401 800-388
Kanalhausanschluss (Grundstücksanschlussleitung)

Grundstücksanschlussleitungen sind gem. Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler Abwasserleitungen vom Hauptkanal bis hin zur Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstückes.
Der Umgang (Beantragung, Erstellung, Abrechnung, Unterhaltung) mit Grundstücksanschlussleitungen ist in der Entwässerungssatzung bzw. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler geregelt.
Zur Beantragung einer Grundstücksanschlussleitung kann nebenstehendes Formular heruntergeladen werden.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8012/show
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Herr

Corsten

207a

02401 800-371

Frau

Monke

02401 800-388