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 Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel erlässt das Finanzamt Aachen einen Einheitswertbescheid mit der Zurechnung auf den neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres.

Der steuerrechtliche Übergang tritt nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes bei einem Eigentümerwechsel erst zum 01.01 des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres ein. Dies bedeutet, dass der bisherige Eigentümer bis zum 31.12. des laufenden Jahres steuerpflichtig bleibt. Unabhängig davon besteht jedoch ein unter Umständen privatrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus dem Kaufvertrag. Eine unterjährige Umschreibung der Grundsteuern auf einen neuen Eigentümer durch die Stadt ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

Da für die übrigen Abgaben andere rechtliche Vorschriften (Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler, Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Baesweiler, Straßenreinigungssatzung der Stadt Baesweiler) Anwendung finden, ist es für eine reibungslose Umschreibung des Objektes hilfreich, dass sich der neue Eigentümer bereiterklärt, bereits vor dem 01.01. des Folgejahres die Grundbesitzabgaben zu zahlen.
Dazu ist in das als Download bereitgestellte Formular das Quartal, ab dem der neue Eigentümer zahlungspflichtig ist, einzutragen und dieses dann unterschrieben an die Steuerabteilung zu senden.

Der Ausgleich von Zahlungen für Zeiträume vor diesem Quartal ist vom Verkäufer und Käufer privatrechtlich untereinander zu regeln.

Wird das Feld „Adressat“ angekreuzt, dann werden eventuell zu erlassende Änderungsbescheide im laufenden Jahr an den neuen Eigentümer zugestellt. Dafür wird der neue Eigentümer im laufenden Jahr bei dem alten Kassenzeichen als Adressat hinterlegt und zahlt auch auf dieses Kassenzeichen bis zum Ende des Jahres die fälligen Beträge ein.

Ab dem Folgejahr erhält der neue Eigentümer für sein Objekt den Grundbesitzabgabenbescheid zu einem neuen Kassenzeichen.

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Zuständige Einrichtung

Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kloß:
Tel: 02401 800-577
Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel erlässt das Finanzamt Aachen einen Einheitswertbescheid mit der Zurechnung auf den neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres.

Der steuerrechtliche Übergang tritt nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes bei einem Eigentümerwechsel erst zum 01.01 des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres ein. Dies bedeutet, dass der bisherige Eigentümer bis zum 31.12. des laufenden Jahres steuerpflichtig bleibt. Unabhängig davon besteht jedoch ein unter Umständen privatrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus dem Kaufvertrag. Eine unterjährige Umschreibung der Grundsteuern auf einen neuen Eigentümer durch die Stadt ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

Da für die übrigen Abgaben andere rechtliche Vorschriften (Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler, Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Baesweiler, Straßenreinigungssatzung der Stadt Baesweiler) Anwendung finden, ist es für eine reibungslose Umschreibung des Objektes hilfreich, dass sich der neue Eigentümer bereiterklärt, bereits vor dem 01.01. des Folgejahres die Grundbesitzabgaben zu zahlen.
Dazu ist in das als Download bereitgestellte Formular das Quartal, ab dem der neue Eigentümer zahlungspflichtig ist, einzutragen und dieses dann unterschrieben an die Steuerabteilung zu senden.

Der Ausgleich von Zahlungen für Zeiträume vor diesem Quartal ist vom Verkäufer und Käufer privatrechtlich untereinander zu regeln.

Wird das Feld „Adressat“ angekreuzt, dann werden eventuell zu erlassende Änderungsbescheide im laufenden Jahr an den neuen Eigentümer zugestellt. Dafür wird der neue Eigentümer im laufenden Jahr bei dem alten Kassenzeichen als Adressat hinterlegt und zahlt auch auf dieses Kassenzeichen bis zum Ende des Jahres die fälligen Beträge ein.

Ab dem Folgejahr erhält der neue Eigentümer für sein Objekt den Grundbesitzabgabenbescheid zu einem neuen Kassenzeichen.

Eigentumsübergang, Hausverkauf, neuer Eigentümer, alter Eigentümer https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8401/show
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Kloß

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02401 800-577