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Grundstücksteilung
Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich
Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.
Kosten
- Einfache Grenzkorrekturen und Ergänzungen (50,00 EUR)
- Grundstücke, die mit untergeordneten Anlagen bebaut sind (100,00 EUR)
- Grundstücke, die mit Wohnhäusern bebaut sind (200,00 EUR)
- Grundstücke, die mit gewerblichen, landwirtschaftlichen o. ä. Gebäuden bebaut sind (300,00 EUR)
- Zuschlag für die Prüfung der Abstandsfläche, Brand-/ Schallschutz, Erschließung, weitere Kriterien (50,00 EUR)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich
Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8613/showHerr
Arz
Amtsleiter
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