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 Nutzungsänderung

Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmolke:
Tel: 02401 800-357
Frau Handels:
Tel: 02401 800-377
Nutzungsänderung

Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8614/show
Bauordnungsamt
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Schmolke

210b

02401 800-357

Frau

Handels

210b

02401 800-377