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 Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, sonstige Bauvorhaben etc.)

Das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 ist für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-5 (bis zur Hochhausgrenze) vorgesehen.

Die zur Verfügung gestellten Formulare können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diese anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.