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 Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, sonstige Bauvorhaben etc.)

Das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 ist für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-5 (bis zur Hochhausgrenze) vorgesehen.

Die zur Verfügung gestellten Formulare können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diese anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

 

Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, sonstige Bauvorhaben etc.)

Das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 ist für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-5 (bis zur Hochhausgrenze) vorgesehen.

Die zur Verfügung gestellten Formulare können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diese anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

 

Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8882/show
Bauordnungsamt
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Schmolke

210b

02401 800-357

Frau

Handels

210b

02401 800-377

Frau

Neugebauer

203a

02401 800-358