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 Umlegungsverfahren nach dem BauGB

Zweck und Aufgabe eines Umlegungsverfahrens

Die Umlegung ist eine Maßnahme zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage.
Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil dadurch die geplante städtebauliche Ordnung erreicht werden kann, und dient gleichermaßen den Interessen der Grundstückseigentümer dadurch, dass diese nach Lage, Form und Größe für die bauliche/sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke erhalten.

Umlegungsausschuss

Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.
Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Umlegungsverfahren ab.

Umlegungsbeteiligte

Beteiligte im Umlegungsverfahren sind unter anderem die Eigentümer, die Inhaber im Grundbuch eingetragener Rechte sowie die Inhaber nicht eingetragener dinglicher und persönlicher Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Geschäftsstelle Beteiligte.

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Zuständige Einrichtung

Beitrags- und Umweltabteilung
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Umlegungsverfahren nach dem BauGB

Zweck und Aufgabe eines Umlegungsverfahrens

Die Umlegung ist eine Maßnahme zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage.
Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil dadurch die geplante städtebauliche Ordnung erreicht werden kann, und dient gleichermaßen den Interessen der Grundstückseigentümer dadurch, dass diese nach Lage, Form und Größe für die bauliche/sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke erhalten.

Umlegungsausschuss

Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.
Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Umlegungsverfahren ab.

Umlegungsbeteiligte

Beteiligte im Umlegungsverfahren sind unter anderem die Eigentümer, die Inhaber im Grundbuch eingetragener Rechte sowie die Inhaber nicht eingetragener dinglicher und persönlicher Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Geschäftsstelle Beteiligte.

Neubaugebiete, Grundstücksneuordnung, Grundstückseigentümer, Umlegungsausschuss, Bebauungsplan https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9556/show
Beitrags- und Umweltabteilung
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Küppers

Abteilungsleiterin

212

02401 800-301