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Veranstaltungen
Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Veranstalter intensive Planungen. Sie müssen auch in vielerlei Hinsicht beispielsweise (bau)ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen oder brandschutztechnischen Kriterien entsprechen.
So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden bzw. Festzelten der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Veranstaltungen im Freien spielen neben dem Brandschutz Aspekte der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.
Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Gefahren bestehen und dadurch eine größere Anzahl von Personen gefährdet sein könnte.
Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, geplante Veranstaltungen stets im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zu besprechen. Vom Ordnungsamt wird sodann geprüft, ob beispielsweise eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder die Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.
Da derartige Prüfungen unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird um rechtzeitige Einreichung aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gebeten.
Kirmesveranstaltungen
Im Stadtgebiert Baesweiler finden jährlich acht Kirmesveranstaltungen an folgenden Terminen statt:
- Kirmes der Schützenbruderschaft Beggendorf vom 03.05.2024 bis zum 06.05.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Setterich vom 17.05.2024 bis zum 21.05.2024
- Kirmes des Junggesellenvereins Baesweiler (Frühkirmes) vom 24.05.2024 bis zum 27.05.2024
- Kirmes des Junggesellenvereins Oidtweiler vom 07.06.2024 bis zum 10.06.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Floverich vom 05.07.2024 bis zum 08.07.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Puffendorf vom 09.08.2024 bis zum 12.08.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Loverich vom 16.08.2024 bis zum 19.08.2024
- Baesweiler Herbstkirmes vom 27.09.2024 bis zum 30.09.2024
Bei diesem Kirmesverzeichnis handelt es sich um eine unverbindliche Terminübersicht. Bewerbungen für einen Standplatz sind stets bis zum 31.10. des vorausgehenden Jahres beim Ordnungsamt einzureichen.
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Veranstalter intensive Planungen. Sie müssen auch in vielerlei Hinsicht beispielsweise (bau)ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen oder brandschutztechnischen Kriterien entsprechen.
So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden bzw. Festzelten der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Veranstaltungen im Freien spielen neben dem Brandschutz Aspekte der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.
Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Gefahren bestehen und dadurch eine größere Anzahl von Personen gefährdet sein könnte.
Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, geplante Veranstaltungen stets im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zu besprechen. Vom Ordnungsamt wird sodann geprüft, ob beispielsweise eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder die Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.
Da derartige Prüfungen unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird um rechtzeitige Einreichung aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gebeten.
Kirmesveranstaltungen
Im Stadtgebiert Baesweiler finden jährlich acht Kirmesveranstaltungen an folgenden Terminen statt:
- Kirmes der Schützenbruderschaft Beggendorf vom 03.05.2024 bis zum 06.05.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Setterich vom 17.05.2024 bis zum 21.05.2024
- Kirmes des Junggesellenvereins Baesweiler (Frühkirmes) vom 24.05.2024 bis zum 27.05.2024
- Kirmes des Junggesellenvereins Oidtweiler vom 07.06.2024 bis zum 10.06.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Floverich vom 05.07.2024 bis zum 08.07.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Puffendorf vom 09.08.2024 bis zum 12.08.2024
- Kirmes der Schützenbruderschaft Loverich vom 16.08.2024 bis zum 19.08.2024
- Baesweiler Herbstkirmes vom 27.09.2024 bis zum 30.09.2024
Bei diesem Kirmesverzeichnis handelt es sich um eine unverbindliche Terminübersicht. Bewerbungen für einen Standplatz sind stets bis zum 31.10. des vorausgehenden Jahres beim Ordnungsamt einzureichen.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9680/show