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Obdachlosenangelegenheiten
Sofern Ihnen - auf Grund welcher Umstände auch immer - Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Stadt Baesweiler in Verbindung setzen, damit dort Maßnahmen, die helfen können, Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, geprüft werden können und Ihnen zusätzlich eine entsprechende Beratung angeboten werden kann, die Sie über eine Vielzahl der zur Verfügung stehenden Hilfemöglichkeiten informiert. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand etc., bereits obdachlos geworden sind.
Für den Fall, dass sich keine Unterbringungsmöglichkeit, beispielsweise bei Verwandten, Freunden sowie in einem Hotel bzw. einer Pension ergibt, besteht die Möglichkeit, Sie vorübergehend in einer städtischen Notunterkunft unterzubringen.
Zur problemlosen Abwicklung und Hilfe legen Sie – wenn möglich – bitte folgende Unterlagen von sämtlichen betroffenen Familienmitgliedern dem Ordnungsamt vor:
- Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei ausländischen Hilfe Suchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
- Einkommensunterlagen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, -hilfe bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosengeld, -hilfe, letzten Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
- Nachweise über Schulden / Kreditverträge / Pfändungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen / Unterhaltsvereinbarungen
- Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird, z.B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
- Gegebenenfalls Sozialhilfeantrag
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Sofern Ihnen - auf Grund welcher Umstände auch immer - Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Stadt Baesweiler in Verbindung setzen, damit dort Maßnahmen, die helfen können, Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, geprüft werden können und Ihnen zusätzlich eine entsprechende Beratung angeboten werden kann, die Sie über eine Vielzahl der zur Verfügung stehenden Hilfemöglichkeiten informiert. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand etc., bereits obdachlos geworden sind.
Für den Fall, dass sich keine Unterbringungsmöglichkeit, beispielsweise bei Verwandten, Freunden sowie in einem Hotel bzw. einer Pension ergibt, besteht die Möglichkeit, Sie vorübergehend in einer städtischen Notunterkunft unterzubringen.
Zur problemlosen Abwicklung und Hilfe legen Sie – wenn möglich – bitte folgende Unterlagen von sämtlichen betroffenen Familienmitgliedern dem Ordnungsamt vor:
- Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei ausländischen Hilfe Suchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
- Einkommensunterlagen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, -hilfe bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosengeld, -hilfe, letzten Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
- Nachweise über Schulden / Kreditverträge / Pfändungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen / Unterhaltsvereinbarungen
- Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird, z.B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
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