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 Psychisch Kranke - Maßnahmen und Hilfen

Unterbringung bei einer Gefährdung infolge psychischer Erkrankung

Zur Abwendung einer Gefahr kann es erforderlich sein, eine sofortige Unterbringung eines psychisch erkrankten Menschens in eine psychiatrische Klinik vorzunehmen. Eine sogenannte Zwangseinweisung liegt dann vor, wenn ein Betroffener gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss und dort verbleibt.

Voraussetzung nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG) ist, dass die/der Betroffene gegenwärtig eine Gefährdung für sich oder Dritte auf Grund einer psychischen Erkrankung darstellt. Psychische Krankheiten sind nach dem Gesetz behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen beziehungsweise Abhängigkeitserkrankungen, die eine vergleichbare Schwere aufweisen. Es ist daher eine ärztliche Diagnose sowie ein ärztliches Zeugnis notwendig, welches nicht älter als einen Tag sein darf. Die Ordnungsbehörde prüft die Voraussetzungen einer sofortigen Unterbringung und ergreift sodann die notwendigen Maßnahmen.

Bitte haben Sie keine Scheu, bei Verdachtsmomenten einer akuten psychischen Erkrankung bei einem Verwandten, Nachbarn oder Bekannten mit einer daraus folgenden Gefährdung Hilfe bei Ihrem Hausarzt, der Ordnungsbehörde oder der Polizei zu beanspruchen. In den Fällen der akuten Selbstmorddrohung, sonstiger akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Notrufnummer der Feuerwehr 112 oder der Polizei 110.

Vorsorgende Hilfe

Wenn Bürger feststellen, dass es im Familien- oder Freundeskreis oder in der Nachbarschaft Personen gibt, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen und die der fachkompetenten Hilfe bedürfen, kann ein Arzt konsultiert werden, der die weitere Hilfeleistung in die Wege leitet. Ist ein solcher nicht bekannt oder erreichbar, ist das Ordnungsamt einzuschalten, das das weitere Vorgehen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen abstimmt. Diese vorsorgende Hilfe soll insbesondere dazu beitragen, dass Betroffenen rechtzeitig medizinisch und ihrer Krankheit angemessen geholfen werden kann.

Sozialpsychiatrische Hilfe

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet Angebote für Betroffene und Angehörige von Menschen mit psychischen Problemen bzw. Psychosen oder Menschen, die an Altersverwirrtheit oder an einer Suchterkrankung leiden, an.

  • Hilfestellung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen
  • Betreuung vor, während und nach stationären sowie ambulanten Behandlungen
  • Herstellung sozialer Kontakte
  • Vermittlung sozialer Dienste
  • Beratung und im Bedarfsfall Unterstützung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
  • Möglichkeit, über Ihre Betroffenheit zu sprechen

Ansprechpartner für die Stadt Baesweiler ist Frau Matuszczyk (0241/51985343).

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Mohr:
Tel: 02401 800-101