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 Kampfmittelbeseitigung

Immer wieder werden - beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben - Kampfmittel (Bomben, Granaten, etc.)  sowie Munition aufgefunden, die seit dem zweiten Weltkrieg bislang unentdeckt geblieben sind. Der Umgang mit solchen Funden erfordert eine besondere Fachkunde, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhält. Dieser ist für die Räumung von Bomben und Granatenfunden sowie ebenfalls die präventive Begutachtung von Baugrundstücken im Vorfeld von Bauvorhaben zuständig.

Meldung von Kampfmittel- und Munitionsfunden

Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt unmittelbar zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. 

Anträge auf Kampfmittelüberprüfung (Bauvorhaben)

Vor Beginn von Baumaßnahmen, ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung zu stellen. Das Ordnungsamt übersendet anschließend die Anträge zur weiteren Bearbeitung an die Bezirksregierung, die sodann die Überprüfung des Bereiches veranlasst. Direkte Anträge von Bauherren oder Grundstückseigentümern werden von der Bezirksregierung nicht mehr bearbeitet.

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Carboni:
Tel: 02401 800-110
Kampfmittelbeseitigung

Immer wieder werden - beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben - Kampfmittel (Bomben, Granaten, etc.)  sowie Munition aufgefunden, die seit dem zweiten Weltkrieg bislang unentdeckt geblieben sind. Der Umgang mit solchen Funden erfordert eine besondere Fachkunde, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhält. Dieser ist für die Räumung von Bomben und Granatenfunden sowie ebenfalls die präventive Begutachtung von Baugrundstücken im Vorfeld von Bauvorhaben zuständig.

Meldung von Kampfmittel- und Munitionsfunden

Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt unmittelbar zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. 

Anträge auf Kampfmittelüberprüfung (Bauvorhaben)

Vor Beginn von Baumaßnahmen, ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung zu stellen. Das Ordnungsamt übersendet anschließend die Anträge zur weiteren Bearbeitung an die Bezirksregierung, die sodann die Überprüfung des Bereiches veranlasst. Direkte Anträge von Bauherren oder Grundstückseigentümern werden von der Bezirksregierung nicht mehr bearbeitet.

Munitionsfund, Bombe, Kampfmittelräumdienst, Granate, Absuchung, Bauvorhaben https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9898/show
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Carboni

007a

02401 800-110