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 Anzeige "Großer Hund"

Wenn Ihr Hund eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreicht, muss er ordnungsbehördlich angemeldet werden. Diese Anmeldepflicht betrifft alle großen Hunde, mit Ausnahme der Hunde, die unter die Kategorien „Hunde bestimmter Rassen" und „gefährliche Hunde" fallen.

Beantragung, Verfahren

Die Haltung eines großen Hundes muss beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Diese Anzeige können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Benötigte Unterlagen

Sachkundenachweis
Der Nachweis der Sachkunde ist entweder durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen oder Tierärzten zu erbringen.
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

  • Tierarzt / Tierärztin sowie Inhaber/in einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteverordnung sind,
  • Inhaber/in eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  • eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
  • Polizeihundeführer sind oder
  • berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden aufweisen. Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Versicherungspolice und letzter Einzahlungsbeleg) zu erbringen. Die Kosten sind bei Ihrer Versicherung zu erfragen.

Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung
Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer, die über ein Lesegerät ermittelt werden kann. Somit lässt sich der Hund dem/der Besitzer/in sofort zuordnen. Im Rahmen der Mikrochipkennzeichnung erhält der/die Halter/in von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese muss der Anzeige beigefügt werden.

Weitere Informationen

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Mohr:
Tel: 02401 800-101