Suche
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Zuschüsse an Vereine und Verbände der allgemeinen Wohlfahrtspflege
Dem Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadt Baesweiler obliegt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler u. a. die Entscheidungsbefugnis über die Zuschüsse an Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Entsprechende Anträge müssen an den Bürgermeister der Stadt Baesweiler, Sozialamt, An der Burg 3, 52499 Baesweiler, gerichtet werden.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Sprung zur Icon Legende.
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler