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Sterbefallbeurkundung
Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Voraussetzungen
Der Sterbefall hat sich in Baesweiler ereignet.
Gebühren
Die eigentliche Beurkundung des Sterbefalles ist kostenlos.
Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.
Folgende Urkunden sind kostenpflichtig:
- Sterbeurkunde für private Zwecke: 10,00 €,
- jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt u. in einem Arbeitsgang hergestellt: 5,00 €.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt),
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden,
- schriftliche Sterbefallanzeige.
War der Verstorbene ledig:
- Geburtsurkunde
War der Verstorbene verheiratet:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
War der Verstorbene geschieden:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War der Verstorbene verwitwet:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
Alle Unterlagen sind im Original und nicht in Kopie einzureichen.
Handelt es sich um ausländische Urkunden (evtl. mit Apostille oder Legalisation – Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) müssen zusätzlich Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Voraussetzungen
Der Sterbefall hat sich in Baesweiler ereignet.
Gebühren
Die eigentliche Beurkundung des Sterbefalles ist kostenlos.
Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.
Folgende Urkunden sind kostenpflichtig:
- Sterbeurkunde für private Zwecke: 10,00 €,
- jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt u. in einem Arbeitsgang hergestellt: 5,00 €.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt),
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden,
- schriftliche Sterbefallanzeige.
War der Verstorbene ledig:
- Geburtsurkunde
War der Verstorbene verheiratet:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
War der Verstorbene geschieden:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War der Verstorbene verwitwet:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
Alle Unterlagen sind im Original und nicht in Kopie einzureichen.
Handelt es sich um ausländische Urkunden (evtl. mit Apostille oder Legalisation – Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) müssen zusätzlich Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14367/show