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Abwasserbeseitigung
Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.
In die Zuständigkeit fallen u.a.:
- ca. 119 km Mischwasserkanäle
- ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
- ca. 1,6 km Regenwasserkanäle
- 3 Regenüberlaufbecken
- 6 Regenrückhaltebecken
- 5 Pumpwerke
Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 – 0.
Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".
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Zuständige Einrichtung
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.
In die Zuständigkeit fallen u.a.:
- ca. 119 km Mischwasserkanäle
- ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
- ca. 1,6 km Regenwasserkanäle
- 3 Regenüberlaufbecken
- 6 Regenrückhaltebecken
- 5 Pumpwerke
Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 – 0.
Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".