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Kanalhausanschluss (Grundstücksanschlussleitung)
Grundstücksanschlussleitungen sind gem. Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler Abwasserleitungen vom Hauptkanal bis hin zur Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstückes.
Der Umgang (Beantragung, Erstellung, Abrechnung, Unterhaltung) mit Grundstücksanschlussleitungen ist in der Entwässerungssatzung bzw. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler geregelt.
Zur Beantragung einer Grundstücksanschlussleitung kann nebenstehendes Formular heruntergeladen werden.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Grundstücksanschlussleitungen sind gem. Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler Abwasserleitungen vom Hauptkanal bis hin zur Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstückes.
Der Umgang (Beantragung, Erstellung, Abrechnung, Unterhaltung) mit Grundstücksanschlussleitungen ist in der Entwässerungssatzung bzw. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler geregelt.
Zur Beantragung einer Grundstücksanschlussleitung kann nebenstehendes Formular heruntergeladen werden.